Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen MYGYM PRIME

1. LEISTUNGEN

1.1. Die Mitgliedschaft im MYGYM Prime umfasst immer folgende Pakete (Startpaket, monatliche Mitgliedschaft, jährliche Gebühr für erweiterte Trainingsleistungen) mit den folgend beschriebenen Leistungen.

1.1.1. Einmaliges Startpaket: Das MYGYM Prime Startpaket beinhaltet einen Fitness Health Check. Dieser beinhaltet eine medizinisch validierte Körperzusammensetzungsanalyse, eine Herz-Strom Messung sowie ein Aktivitätenprofil. (ausgenommen U18 Verträge) Weiters wird ein persönlicher Welcome Termin durchgeführt. Dieser beinhaltet eine Trainerstunde mit einem ausgebildeten Trainer inklusive Trainingsplanerstellung (Dauer ca. 60 Minuten).

1.1.2. Monatliche Mitgliedschaft: Das Mitglied ist zum Eintritt in den gewählten Standort und zur Nutzung der allgemeinen Fitnessgeräte (Cardio, Kraft und Functional) sowie Sauna- und Wellnessbereich zu den kommunizierten Öffnungszeiten berechtigt. Nicht im monatlichen Beitrag enthalten sind zusätzliche, als solche gekennzeichneten Angebote wie im Punkt 1.2. beschrieben, Betreuung durch Trainer, sowie Leistungen des Startpakets und erweiterten Trainingsleistungen.

1.1.3. jährliche Gebühr für erweiterte Trainingsleistungen:

• Homegym+ ist das Training für zuhause und unterwegs mit mehr als 1.000 on demand Trainingsprogrammen.
• Weiters steht dem Mitglied ein persönlicher Zugang zur MYGYM Prime Trainings-App mit über 500 Videos zur Trainingsausführung, Trainingsplanung und Dokumentation zur Verfügung.
• Darüber hinaus ist das Mitglied zur Nutzung der Gasttrainingsgemeinschaft der Expertenallianz für Gesundheit in über 100 Clubs (Infos: www.expertenallianz-gesundheit.de) berechtigt.
• Club-APP zur bequemen Buchung von externen Personal-Trainern (MY-PT.com) und weiteren Clubservices im Umfang des jeweiligen Clubs.

1.2. Weiters werden, individuell wählbare, zusätzlich kostenpflichtige MYGYM PRIME Specials, genannt „Add-ONs“ , angeboten. Hierzu zählen insbesondere Solarium, Massageliegen, Getränke-Abo, Shake-Abo, Gruppentrainings, Kurse, myvita Trainingsgemeinschaft, elektronische Kraftgeräte, Körperanalysesysteme, individuelle Trainerbetreuung, Best-Price Abo, Kinderbetreuung oder andere vergleichbare Zusatzangebote, welche nicht das Training an den allgemeinen Fitnessgeräten gemäß Punkt 1.1.2 betreffen. Die jeweiligen Angebote können in Ihrer Verfügbarkeit je nach Standort variieren.

1.3. Die Mitgliedschaft ist nicht übertragbar.

1.4. 1.4. Ergänzungen zur U18-Card:
1.4.1 Die Sauna- und Wellnesslandschaft ist im Abo nicht inkludiert.
1.4.2 Für das minderjährige Mitglied zeichnet der Erziehungsberechtigte der zugleich bestätigt, gesetzlich zur Vertretung befugt zu sein.

2 DAUER UND KÜNDIGUNG

2.1. Das Vertragsverhältnis inklusive Add-Ons (optional) wird auf unbestimmte Dauer abgeschlossen

2.2. Kostenlose Testphase:
Beiden Vertragspartnern steht es frei, das Vertragsverhältnis sowie optionalen Add-ONs während der einmaligen, kostenlosen Testphase ohne Angabe von Gründen in Schriftform oder durch die zur Verfügung gestellten Systeme aufzulösen.
Diese Auflösung tritt mit sofortiger Wirkung in Kraft. Ab diesem Tag können Leistungen nicht mehr beansprucht werden. Eventuell bereits bezahlte Gebühren und Beiträge werden dem Mitglied umgehend rückerstattet. Die kostenlose Testphase kann, egal ob bei Anmeldung im Club oder bei online Anmeldung pro Person ausnahmslos nur einmal genutzt werden.
Wird kein Storno oder Auflösung während der kostenlosen Testphase ausgesprochen beginnt die erste Beitragsbuchung gem. Punkt 5. Der jeweilige Leistungsumfang eines optionalen ADD-ONs, sowie die Dauer der kostenlosen Testphasen werden auf den Angeboten, Belegen und Vereinbarungen, sowie den Aushängen kommuniziert.
Die kostenlose Testphase ist nur für Personen mit einem festen Wohnsitz im Umkreis von 30km zum jeweiligen Standort möglich.

2.3. Kündigung:
Das gesamte Vertragsverhältnis oder auch einzelne ADD-ONs sind von beiden Vertragsparteien jederzeit zum Monatsende des Folgemonats kündbar. Die Kündigung kann jederzeit durch die technisch zur Verfügung gestellten Systeme oder in Schriftform (zB per E-Mail) erfolgen.

2.4. Gebuchte Prämien, Geschenke und Provisionen, welche vom Club dem Mitglied gutgebucht werden, werden bei Storno/Rücktritt/Kündigung nicht zur Auszahlung gebracht. Diese können im Club verbraucht werden.

Der Rabatt U18 entfällt jedenfalls mit Ende des Monats in dem das Mitglied das 18. Lebensjahr vollendet hat.

2.5. Sonderbestimmungen für Online-Verträge inklusive Add-Ons mit Verbraucher
2.5.1. 2.5.1. Der Fitnessvertrag kann auch über die Website des MYGYM Prime abgeschlossen werden. Mit Anklicken der Schaltfläche „kostenpflichtig bestellen“ wird der Fitnessvertrag verbindlich abgeschlossen. Der Verbraucher erhält eine E-Mail mit dem Vertrag inklusive seiner vorab gewählten Konditionen auf die von ihm bekanntgegebene E-Mail-Adresse. Dieses E-Mail enthält weiters einen Link, mit dem die persönlichen Daten bestätigt werden und der Online-Account aktiviert wird.
2.5.2. 2.5.2. Verbraucher können Online-Verträge binnen 14 Tagen ab Vertragsschluss ohne Angaben von Gründen widerrufen. Um das Widerrufsrecht auszuüben, muss der Verbraucher, MYGYM Prime mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief oder E-Mail) über den Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist nachweislich abzusenden. Für den Widerruf kann das am Ende dieser AGB angefügte Muster-Widerrufsformular verwendet werden.
2.5.3. 2.5.3. Wenn ein Verbraucher den Vertrag widerruft, zahlt MYGYM Prime sämtliche Zahlungen, die vom Verbraucher geleistet wurden, binnen angemessener Frist zurück. Für diese Rückzahlung verwendet MYGYM Prime die vom Verbraucher bei Vertragsabschluss bekannt gegeben Bankverbindung; in keinem Fall werden dem Verbraucher wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Der Verbraucher hat jedoch für während der Rücktrittsfrist in Anspruch genommene Leistungen ein im Vergleich zum vertraglich vereinbarten Gesamtpreis angemessenes Entgelt zu bezahlen, wenn er erklärte, dass MYGYM noch vor Ablauf der Rücktrittsfrist mit ihrer Leistungserbringung beginnt.

3. BETRIEBSUNTERBRECHUNG

3.1. Zur Sanierung, Reinigung und Reparatur des Clubs sind gänzliche Betriebsunterbrechungen möglich. Diese Betriebsunterbrechungen sind rechtzeitig vorab per Aushang im Fitnessstudio bekanntzumachen. Ungeachtet dessen, hat der Fitnessstudiobetreiber Betriebsunterbrechungen auf ein geringstmögliches Ausmaß zu beschränken.
3.2. Für länger dauernde Betriebsunterbrechungen besteht für das Mitglied die Möglichkeit, auf einen anderen, vorab vom Club bekanntgegebenen, Standort auszuweichen.

4. VORZEITIGE VERTRAGSAUFLÖSUNG

4.1. MYGYM Prime kann das Vertragsverhältnis aus wichtigem Grund jederzeit vorzeitig auflösen. Wichtige Gründe sind insbesondere: Zahlungsverzug trotz erfolgter Mahnung und Nachfrist von zumindest 14 Tagen; Begehung einer strafbaren Handlung durch das Mitglied im Studio; Schuldhafte Verursachung von Personen und/oder Sachschäden im Studio; Unsittliches oder grob anstößiges Verhalten, sowie groben oder wiederholten Verstößen gegen die Hausordnung oder das Booklet, unberechtigte Missachtung von Weisungen des Studiopersonals. Besitz, Konsum oder Anbieten verbotener Stoffe gemäß Punkt 10.5. und 10.6., selbstständige gewerbliche Tätigkeit gemäß Punkt 12, sowie Weitergabe der Clubkarte, oder anderweitigen Maßnahmen, um unbefugten Personen Zutritt zum Club zu verschaffen oder ADD-ON Leistungen selbst zu erschleichen oder anderen nicht Berechtigten verfügbar zu machen.

5. BEITRÄGE

5.1. Das Mitglied hat folgende Zahlungen zu leisten:
5.1.1. Eine Einmalzahlung für das „Startpaket“ wird mit der ersten monatlichen Trainingsgebühr zur Zahlung fällig.
5.1.2. Die monatliche Trainingsgebühr ist erstmalig wie folgt zur Zahlung fällig: Wurde eine kostenlose Testphase vereinbart (pro Person nur einmal möglich), so ist der Zahlungsbeginn am Tag nach dem Ende der Testphase. Wurde keine kostenlose Testphase vereinbart, ist der Zahlungsbeginn der Tag des Vertragsabschlusses. Das erste Trainingsmonat wird anteilig nach Tagen berechnet. In den Folgemonaten erfolgt die Zahlung zum Ersten eines jeden Monats.

5.1.3. erweiterte Trainingsleistungen: Die jährliche Zahlung „erweiterte Trainingsleistung“ ist erstmals nach 6 Monaten ab Vertragsbeginn fällig, in der Folge jeweils nach einem weiteren Jahr Vertragslaufzeit.

5.2. Bei einem erfolglosen Einzugsversuch des Mitgliedbeitrages, bei Mitgliedern, welche eine monatliche Zahlung des Mitgliedsbeitrages mittels SEPA-Lastschrift gewählt haben, werden die von Seiten der Bank des Mitglieds als auch jene des Clubs verlangten Rückläuferspesen an das Mitglied weiterverrechnet. Zusätzlich kann eine Bearbeitungsgebühr, welche in angemessenem Verhältnis zur Höhe der Forderung stehen muss, verrechnet werden.

5.3. Das Mitglied hat im Falle des Zahlungsverzuges gesetzliche Verzugszinsen in Höhe von 4 % p.a. zu leisten, sowie eine Mahngebühr, welche in angemessenem Verhältnis zur Höhe der Forderung stehen muss, zu bezahlen. Im Falle des Zahlungsverzuges wird ein Inkassobüro und/oder ein Rechtsanwalt mit der Einbringung betraut. Die vom Mitglied verschuldeten hierfür anfallenden Kosten sind vom Mitglied zu tragen.

5.4. Es wird ausdrücklich Wertbeständigkeit der monatlichen Beitragszahlungen vereinbart. Als Maß zur Berechnung der Wertbeständigkeit dient der von der Statistik Austria monatlich verlautbarte Verbraucherpreisindex 2020 oder ein an seine Stelle tretender Nachfolgeindex. Als Bezugsgröße für diesen Vertrag dient die für den Monat des Vertragsbeginns errechnete Indexzahl. Die Wertsicherungsanpassung erfolgt frühestens nach einem Jahr, jeweils zu Jahresbeginn und zwar durch Vergleich der Bezugsgröße mit der für Jänner des laufenden Jahres verlautbarten Indexzahl. Die neue, nach Durchführung der jährlichen Wertsicherungsanpassung vorliegende Indexzahl stellt wiederum die Bezugsgröße für die weiteren jährlichen Änderungen dar.

6. STILLLEGUNG

6.1. Weist das Mitglied nach, dass es aus Krankheitsgründen, Verletzungen etc. mindestens 4 Wochen an der Inanspruchnahme der Leistungen des Studios gehindert ist, kann die Mitgliedschaft für die Dauer der Verhinderung bis zu maximal 6 Monate beitragsfrei stillgelegt werden. Stilllegungen sind maximal bis zum ersten des laufenden Monats rückwirkend möglich.

Optionale Add-ONs werden bei einer Stilllegung der Mitgliedschaft automatisch für diese Dauer entsprechend mit pausiert.

7. AUFKLÄRUNG

7.1. Das Mitglied versichert für das Training geeignet zu sein. Das Mitglied wurde ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Mitarbeiter von MYGYM Prime weder einschätzen noch überprüfen können, ob das Mitglied medizinisch für das Training geeignet ist. Dem Mitglied wird daher empfohlen, sich vor Aufnahme des Trainings einer entsprechenden ärztlichen Untersuchung zu unterziehen. Es ist den Sicherheitsanweisungen des Personals und der Trainer stets Folge zu leisten.

7.2.Das Mitglied wird darüber aufgeklärt, dass keine Trainingsbetreuung im monatlichen Beitrag enthalten ist und eigenständig an den Geräten trainiert wird und die Bedienung dieser Geräte bekannt ist. Sollte dies nicht der Fall sein, muss vom Mitglied eine zusätzliche Trainerstunde gebucht werden.

7.3. Das Mitglied wird hiermit aufgeklärt, dass nicht während der gesamten Öffnungszeiten Studiopersonal vor Ort ist. Dennoch kann ein registriertes Mitglied auch zu diesen Zeiten trainieren. In den Zeiten ohne Studiopersonal, gelten besondere Verhaltens- und Sicherheitsrichtlinien. Diese spezifischen Richtlinien und Sicherheitsmaßnahmen sind im Studio gut sichtbar angebracht.

8. HAFTUNGSAUSSCHLUSS

8.1. MYGYM Prime haftet für Schäden an von Mitgliedern eingebrachten Gegenständen nur dann, wenn der Schaden auf vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln bzw. Unterlassen von Mitarbeitern des Studios oder sonstigen Personen, die MYGYM Prime zuzurechnen sind, zurückzuführen ist. Jedenfalls sind solche Schäden MYGYM Prime unverzüglich anzuzeigen.
8.2. Die zur Verfügung gestellten Spinde dürfen ausschließlich während der Trainingszeit im Club verwendet werden. Am Ende des Tages werden alle noch versperrten Spinde vom Clubpersonal geöffnet.
8.3. Das Mitglied ist für die ordnungsgemäße Verwahrung der in den Club mitgebrachten Sachen selbst verantwortlich. Das Mitglied verpflichtet sich daher seine persönlichen Sachen im Club nicht unbeaufsichtigt zu lassen oder in den Garderobekästen zu versperren. Die Garderobenkästen sind keine Wertschließfächer. Es wird für den Verlust oder die Beschädigung von nicht ordnungsgemäß versperrten Gegenständen nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von Mitarbeitern bzw sonstigen Personen, die zuzurechnen sind gehaftet.
8.4. Fundsachen und zurückgebliebene Gegenstände in den Spinden oder im Club werden nach spätestens 4 Wochen entsorgt. Verlorengegangene Gegenstände können nicht ersetzt werden.

9. HAUSORDNUNG

Das Mitglied verpflichtet sich, die geltende Hausordnung einzuhalten. Eine Abschrift der Hausordnung ist dem Vertrag beigelegt, sowie im Club offen schriftlich verlautbart.

10. ZUTRITT ZUM STUDIO

10.1. Der Zutritt zum Studio ist nur während den kommunizierten Öffnungszeiten und nur mit der MYGYM Prime Chipkarte oder einem sonstigen zur Verfügung gestellten Zutrittsmedium möglich. Bei Verlust des MYGYM Prime Transponders muss dieser auf Kosten des Mitglieds ersetzt werden. Dafür wird eine Bearbeitungsgebühr verrechnet, welche in angemessenem Verhältnis zur Höhe der Forderung stehen muss.
10.2. Der Zutritt mit oder von Kindern unter 14 Jahren ist in allen Clubs ohne Kinderbetreuung ausnahmslos verboten.
10.3. Das Mitglied nimmt zur Kenntnis, dass Trainer, Betreuungs- und Aufsichtspersonen nicht während der gesamten Öffnungszeit im Fitnessstudio anwesend sind. Eine Einweisung in die Bedienung von Geräten oder Hilfestellung in dieser Zeit ist daher nicht möglich.
10.4. Alkoholisierten Mitgliedern sowie Mitgliedern, die unter erkennbaren Einfluss von sonstigen Sucht- oder Betäubungsmitteln stehen, kann der Zutritt für die Dauer der Beeinträchtigung verweigert werden.
10.5. Der Konsum, die Mitnahme, das Anbieten, das Verschaffen oder sonstiges Überlassen von Spirituosen, Zigaretten, Dopingmitteln oder sonstigen verbotenen Stoffen ist im Club verboten, dies gilt auch für das Einbringen von Waffen, explosiven Stoffen etc.
10.6. Dieses Studio ist Kooperationspartner der NADA Austria und bekennt sich zum sauberen und gesunden Sport. Der Besitz, die Anwendung oder die Weitergabe von verbotenen Substanzen oder Methoden ohne medizinischer Notwendigkeit ist in diesem Studio verboten. Sollten dem Studio Umstände bekannt werden, wonach Mitglieder gegen diesen Verbot verstoßen, hat dies die Kündigung der Mitgliedschaft zur Folge.

11. DATENSCHUTZ

11.1. Wir versichern Ihnen, dass alle personenbezogenen Daten vertraulich behandelt werden und wir uns bei der Verarbeitung und Nutzung von Daten an die gesetzlichen Bestimmungen halten. Der Datenschutzerklärung wurde durch eine gesonderte Bestätigung zugestimmt. Diese hängt weiters in jedem Club aus und befindet sich auf der Homepage www.mygym-prime.at/datenschutz.
11.2. Änderungen der Anschrift, E-Mailadresse oder anderen relevanten Daten, sind MYGYM Prime bekannt zu geben.

12. SELBSTSTÄNDIGE GEWERBLICHE TÄTIGKEITEN

Jede selbständige gewerbliche Tätigkeit im Club (z.B. als Fitnesstrainer) ohne diesbezügliche vertragliche Vereinbarung mit MYGYM Prime ist untersagt.

13. SONSTIGES

13.1. Als Vertragssprache steht ausschließlich Deutsch zur Verfügung. Anweisungen des Personals, Sicherheitshinweise, Hausordnung usw. sind nur in deutscher Sprache verfasst bzw. verfügbar. Um die Sicherheit des Angebotes und Trainings zu gewährleisten, müssen die Anweisungen und Regeln verstanden werden.
13.2. Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss von Verweisungsnormen und des UN-Kaufrechtes.
13.3. Gegenüber Mitgliedern, die in Österreich keinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt haben oder nicht in Österreich beschäftigt sind, sowie gegenüber Unternehmern ist jenes Gericht ausschließlich örtlich zuständig, in dessen Sprengel der Sitz des Fitnessstudiobetreibers liegt.
13.4. Sollten einzelne Bestimmungen bzw. Klauseln dieser Vereinbarung nichtig oder unwirksam sein, wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Vertragsbestimmungen nicht berührt. Die nichtigen oder unwirksamen Klauseln bzw. Bestimmungen sind jedoch durch solche zu ersetzen, die dem Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung wirtschaftlich am nächsten kommen.

13.5. MYGYM Prime ist zu Änderungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen berechtigt. Die Änderungen werden dem Kunden durch ein individuell adressiertes Schreiben oder elektronisch mitgeteilt (Änderungserklärung). In diesem Schreiben sind die Änderungen nachvollziehbar wiederzugeben. Gleichzeitig ist der Kunde darauf hinzuweisen, dass er berechtigt ist, die Kündigung des Vertrags binnen vier Wochen ab Zustellung zu erklären. Sofern der Kunde den Vertrag nicht binnen der Frist von vier Wochen ab Zugang der Änderungserklärung kündigt, werden nach Ablauf dieser Frist die Änderungen zu dem von MYGYM Prime mitgeteilten Zeitpunkt für die bestehenden Verträge wirksam.

Muster-Widerrufsformular (nur für Verbraucher)

Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück: AN:
[Name des Unternehmens]
[Adresse]
[PLZ, Ort]
e-mail: [E-Mail-Adresse]
Tel: [Telefonnummer]

Hiermit widerrufe(n) ich/wir () den von mir/uns () abgeschlossenen Vertrag über den die Erbringung der folgenden Dienstleistung (*)

Bestellt am ()/erhalten am ():
Name des/der Verbraucher(s):
Anschrift des/der Verbraucher(s):
Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier)
Datum

(*) Unzutreffendes streichen


HAUSORDNUNG

• Es ist für jedes Mitglied verbindlich, seinen Besuch mit seiner Mitgliedskarte am Drehkreuz (Check-In) ein- sowie auszuchecken!

• Kindern unter 14 Jahren ist es nicht gestattet, Trainings- sowie Ausdauergeräte zu benutzen!

• Im gesamten MYGYM PRIME herrscht striktes Rauchverbot! Weiters wird gebeten, Telefonate nur im Bistro-Bereich durchzuführen!

• Den Anweisungen des diensthabenden Personals ist unbedingt Folge zu leisten!

• Jeder MYGYM PRIME Besucher hat sicherzustellen, dass die Sicherheit, Sauberkeit und Ordnung des laufenden Studiobetriebes nicht gestört werden!

• Das Teilen von Trainingsgeräten während der Satzpausen ist erwünscht. Hanteln und Scheiben sind nach Gebrauch wieder in die dafür vorgesehenen Ständer zu legen! Langhantelstangen sind in abgeräumtem Zustand zu verlassen!

• Für eventuelle Unfälle infolge Unachtsamkeit oder Fahrlässigkeit ist der Verursacher selbst verantwortlich.

• Bei unversperrten Wertsachen ist jede Haftung für deren Verlust oder Beschädigung ausgeschlossen. Vor Verlassen des MYGYM PRIME ist der Spind zu leeren und offen stehen zu lassen!

• Fundsachen werden bei Nichtabholung nach einer Frist von 28 Tagen einem wohltätigen Zweck zugeführt.

• Alle Einrichtungen und Geräte sind pfleglich zu behandeln! Sämtliche Geräte dürfen aus hygienischen Gründen nur mit einem Handtuch und sauberen Trainingsschuhen benutzt werden. Die Studioleitung empfiehlt das Tragen von Trainingshandschuhen.

• Das Betreten des Kraft-, Ausdauer- und Kursbereiches ist nur mit geeigneten Turnschuhen gestattet, die vor allem nicht im Freien getragen werden!

• Das Training mit nacktem Oberkörper oder so genannten „Muscle-Shirts“ ist nicht gestattet! Weiters sind lautstarke Trainingspraktiken unter Rücksicht auf andere Anwesende zu unterlassen.

• Die Ausdauergeräte sind nach dem Training mit Sprühflasche und Tüchern gründlich zu reinigen und in einem entsprechenden Zustand zu hinterlassen.

• Der Verzehr von mitgebrachten Speisen und Getränken ist nicht gestattet! Im Trainings-, Kurs- und Wellnessbereich sind ausschließlich geschlossene Trinkgefäße aus Kunststoff erlaubt – keine Glasgefäße o.ä. im Wellnessbereich.

• Sämtliche Sitz- und Liegeflächen im Nassbereich (Wellness) dürfen nur mit einem Badehandtuch benutzt werden. Das Tragen von Badeschuhen ist aus hygienischen Gründen erforderlich. Rasuren oder färben der Haare ist in den Nassbereichen nicht gestattet.

• Die Sauna darf erst ab 18 Jahren besucht werden oder nur in Begleitung eines Erziehungsberechtigten!

• Die Nutzung der Solarien unter 18 Jahren ist durch den Gesetzgeber verboten.

• Das Mitführen von Tieren ist nicht erlaubt!

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